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   OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16   

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https://dejure.org/2016,31503
OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16 (https://dejure.org/2016,31503)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02.09.2016 - 2 MB 21/16 (https://dejure.org/2016,31503)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 02. September 2016 - 2 MB 21/16 (https://dejure.org/2016,31503)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Beförderungsauswahlentscheidungen anhand von Anlassbeurteilungen; unzureichender Leistungsvergleich bei nur zwei Notenstufen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Besetzung des Dienstpostens als IT-Sicherheitsbeauftragter mit einem Mitbewerber i.R.d. Leistungsgrundsatzes

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung des Dienstpostens als IT-Sicherheitsbeauftragter mit einem Mitbewerber i.R.d. Leistungsgrundsatzes

  • rechtsportal.de

    Besetzung des Dienstpostens als IT-Sicherheitsbeauftragter mit einem Mitbewerber i.R.d. Leistungsgrundsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16
    Die Anforderungen an die Glaubhaftmachung dürfen ebenfalls nicht über das hinausgehen, was für ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren genügt (stRspr., BVerwG, Beschl. v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 -, BVerwGE 145, 112 , Juris Rdnr. 22 m.w.N. auch aus der Rspr. des BVerfG).

    Der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt muss anhand aussagekräftiger, d.h. aktueller, hinreichend differenzierter und auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden (BVerwG, vgl. nur Beschl. v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - m.w.N., Juris Rn. 24, stRspr.).

    Je kürzer der Beurteilungszeitraum zwischen Regel- und Anlassbeurteilung ist und je größer der Unterschied zur Regelbeurteilung in den Bewertungen - sei es bei Leistungssteigerungen oder beim Leistungsabfall - ausfällt, desto bedeutsamer ist das Begründungserfordernis bei Abweichungen der Anlassbeurteilung von der Regelbeurteilung (BVerwG, Beschl. v. 22.11.2012, a.a.O., Juris Rn. 30).

    Ist - wie im vorliegenden Fall - die Bildung eines Gesamturteils vorgeschrieben (vgl. VII Nr. 5 der Beurteilungsrichtlinien), ist für den Leistungsvergleich in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung maßgebend, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - Juris Rn. 25 m.w.N.).

    Erst wenn danach mehrere Bewerber als im Wesentlichen gleich geeignet einzustufen sind, kann der Dienstherr auf einzelne Gesichtspunkte abstellen, wobei er deren besondere Bedeutung begründen muss (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.11.2012, a.a.O.).

  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16
    Das setzt allerdings voraus, dass die Gleichheit der Beurteilungsergebnisse auf der Anwendung differenzierter Beurteilungsmaßstäbe beruht, die dem verfassungsrechtlichen Gebot der Bestenauslese gerecht werden (vgl. BVerfG, Kammerbeschl. v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, Juris Rn. 17).
  • BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90

    Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2016 - 2 MB 21/16
    Art. 19 Abs. 4 GG garantiert eine effektive gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfG, Beschl. v. 27.10.1999 - 1 BvR 385/90 -, BVerfGE 101, 106 m.w.N.; stRspr).
  • VG Schleswig, 29.03.2017 - 11 B 5/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Stellenbesetzung

    Das bedeutet, dass die Anlassbeurteilung ihren Schwerpunkt darin hat, aufzuzeigen, inwieweit bei einzelnen Feststellungen und Bewertungen Veränderungen zu verzeichnen sind (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.09.2016 - 2 MB 21/16, Rn. 13 - Juris).

    Der insoweit erforderliche Maßstab (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.09.2016 - 2 MB 21/16, Rn. 13 f. - Juris) findet sich in den Beurteilungen nicht.

    Zweifel bestehen auch im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit des jeweiligen Gesamturteils (vgl. insoweit OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 02.09.2016 - 2 MB 21/16, Rn. 15 f. - Juris).

  • VG Schleswig, 05.05.2022 - 12 B 10010/21

    Schleswig-Holstein: Stellenbesetzung mit Generalstaatsanwältin rechtmäßig

    Die Ernennung könnte mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 09.07.2007 - 2 BvR 206/07 - juris Rdnr. 13; OVG Schleswig, Beschluss vom 02.09.2016 - 2 MB 21/16 - juris Rdnr. 9) nicht mehr rückgängig gemacht werden.
  • VG Schleswig, 28.04.2020 - 12 B 21/20

    Vizepräsident des Lübecker Landgerichts: Stellenbesetzung gestoppt

    Die Ernennung könnte mit Blick auf den Grundsatz der Ämterstabilität (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 9. Juli 2007 - 2 BvR 206/07 -, Rn. 13, juris; OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 2. September 2016 - 2 MB 21/16 -, Rn. 9, juris) nicht mehr rückgängig gemacht werden.
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